Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 48.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1154
BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 48.79 (https://dejure.org/1980,1154)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 5 C 48.79 (https://dejure.org/1980,1154)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 5 C 48.79 (https://dejure.org/1980,1154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung unter Berücksichtigung eines erhöhten Unterkunftsbedarfs - Anforderungen an das Tatbestandsmerkmals "bei seinen Eltern wohnen" - Vorliegen einer häuslichen Familien-Wohngemeinschaft - Umfang der Heranziehung der Eltern zur ...

  • bverwge-wolterskluwer

    BAföG §§ 13 Abs. 2, 21 ff.
    Bedarfssatz bei Miete eines den Eltern gehörenden Wohnraums außerhalb der häuslichen Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 235
  • FamRZ 1981, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 08.11.2017 - 5 C 11.16

    Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende

    Denn ausgehend von der Wortbedeutung, die geprägt wird durch die Präposition "bei", erfasst die Formulierung "bei seinen Eltern wohnen" das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern in einem Haushalt (BVerwG, Urteile vom 24. November 1977 - 5 C 68.76 - BVerwGE 55, 54 und - 5 C 69.76 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 1 S. 4; vom 13. April 1978 - 5 C 54.76 - BVerwGE 55, 325 ; vom 16. Dezember 1980 - 5 C 48.79 - BVerwGE 61, 235 ; vom 17. Februar 1993 - 11 C 10.92 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 15 S. 23 f. und vom 24. Februar 2000 - 5 C 16.99 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 27 S. 6).

    Eine wirtschaftlich dominierende Stellung der Eltern, eine bestimmte Form der Wohnnutzung und des Zusammenlebens (etwa in Form eines traditionellen Familienverbandes) oder ein nachweislich gemeinsames Wirtschaften ist nicht erforderlich (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. April 1978 - 5 C 54.76 - BVerwGE 55, 325 und vom 16. Dezember 1980 - 5 C 48.79 - BVerwGE 61, 235 ).

    Im Rahmen der hier gegebenen Leistungsverwaltung ist der Gesetzgeber berechtigt, von einem typischen Erscheinungsbild auszugehen und danach die zu gewährende Leistung generalisierend zu regeln (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 5 C 48.79 - BVerwGE 61, 235 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

    Zur Interpretation dieses Merkmals hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 24. November 1977 (BVerwGE 55, 54 ), 13. April 1978 (BVerwGE 55, 325 ) und 16. Dezember 1980 (BVerwGE 61, 235 ) auf das Vorliegen einer "häuslichen Familien-Wohngemeinschaft" abgestellt.

    Prägend sei dafür der Umstand, daß der Auszubildende sich regelmäßig in einem Zustand mannigfaltiger Abhängigkeiten von verschiedenartigen Zuwendungen befinde (BVerwGE 61, 235 ).

  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 90.79

    Ausbildungsförderung bei Wohnen bei den Eltern - Bewohnen einer abgeschlossenen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BAföG setzt das Tatbestandsmerkmal "Wohnen bei den Eltern" unter anderem voraus, daß eine tatsächliche Wohngemeinschaft in ein ein Haushalt zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern oder einem Elternteil besteht (BVerwGE 55, 54 [56]; ferner 55, 325 [328, 331 f.]; Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 48.79 -).

    Wie der Senat ferner in seinem Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 48.79 - entschieden hat, ist bei einer derartigen Fallgestaltung ein Wohnen bei den Eltern nicht allein deshalb anzunehmen, weil der Auszubildende eine im Eigentum der Eltern stehende Wohnung bewohnt.

    Auf die entsprechenden Ausführungen im Urteil des Senats vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 48.79 -, von dem die Verfahrensbeteiligten einen Abdruck erhalten haben, wird verwiesen.

  • VG München, 26.11.2015 - M 15 K 15.1601

    Ansetzen des erhöhten Wohnbedarfs bei der Ausbildungsförderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 16.12.1980 - 5 C 48/79 - juris) sei auf die typische Ausgestaltung des Zusammenwohnens von Auszubildenden und Elternteil abzustellen.

    Zum Tatbestandsmerkmal des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG "Wohnen bei den Eltern" hat das Bundesverwaltungsgericht in einer grundlegenden Entscheidung (BVerwG, U. v. 16.12.1980 - 5 C 48/79 - BVerwGE 61, 235) ausgeführt, dass von diesem Begriff das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern in einem Haushalt umfasst werde.

    Es kommt nicht auf rechtsgeschäftliche Vereinbarungen zwischen den Zusammenwohnenden an, sondern darauf, ob der Auszubildende nach dem Erscheinungsbild mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenwohnt (BVerwG, U. v. 16.12.1980 - 5 C 48/79 - BVerwGE 61, 235).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2016 - L 6 AS 73/13

    Arbeitslosengeld II - Leistungen für Auszubildende - Zuschuss zu den Wohnkosten -

    Studierende wohnen bei ihren Eltern, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben und die von der Familie genutzten Wohn- und Gemeinschaftsräume insgesamt als einer Wohnung zugehörend anzusehen sind (BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 1980 - 5 C 48/79 - BVerwGE 61, 235).

    Dementsprechend entspricht es ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, für das Wohnen bei den Eltern vorauszusetzen, dass der Auszubildende in häuslicher Gemeinschaft mit seinen Eltern lebt und die von der Familie genutzten Wohn- und Gemeinschaftsräume insgesamt als einer Wohnung zugehörend anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 5 C 48/79 - BVerwGE 61, 235 = FEVS 31, 4; vgl. auch Winkler, in: Rolffs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Beck"scher Online-Kommentar Sozialrecht [BeckOK-SozR], § 13 BAföG Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.08.1996 - 5 C 15.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Wohnung/Wohnraum/bewohnter Raum im Eigentum der

    Sinn und Zweck der geringeren Unterkunftspauschale sowohl bei einem Wohnen in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern als auch bei einem Wohnen in einer im Eigentum der Eltern stehenden Wohnung ist, daß nach der Auffassung des Gesetzgebers in beiden Fällen ein Vermietergewinn nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BTDrucks 6/1975 S. 27; BVerwGE 61, 235 (239) [BVerwG 16.12.1980 - 5 C 48/79]).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 12 S 2630/15

    Ausbildungsförderung für den Besuch des 10. Schuljahres eines auswärtigen

    Sie wohnt zu diesen Zeiten mithin weder bei ihrem Vater in R...- ... noch bei ihrer Mutter in T... Unabhängig von dem melderechtlichen Status wäre für ein "Wohnen bei den Eltern" erforderlich, dass die Klägerin während des Schuljahres mit ihren Eltern bzw. mit dem jeweiligen in den Blick zu nehmenden Elternteil in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1980 - 5 C 48.79 - BVerwGE 61, 235), was für die Zeiten außerhalb der Schulferien unstreitig nicht der Fall war.
  • VG München, 02.05.2013 - M 15 K 12.2866

    Ausbildungsförderung; Pauschbeträge für die Kosten der Unterkunft; Wohnen bei den

    Zum Tatbestandsmerkmal des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG "Wohnen bei den Eltern" hat das Bundesverwaltungsgericht in einer grundlegenden Entscheidung (BVerwG, U. v. 16.12.1980 - 5 C 48/49 - BVerwGE 61, 235 = FamRZ 1981, 311) ausgeführt: Von diesem Begriff werde das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern in einem Haushalt umfasst.

    Es kommt nicht auf rechtsgeschäftliche Vereinbarungen zwischen den Zusammenwohnenden an, sondern darauf, ob der Auszubildende nach dem Erscheinungsbild mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenwohnt (BVerwG, U. v. 16.12.1980 - 5 C 48/49 - BVerwGE 61, 235 = FamRZ 1981, 311).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 12 S 1085/17

    Zur Frage des zumutbaren Zeitaufwandes zum Erreichen einer Ausbildungsstätte.

    Die Klägerin wohnte während des streitigen Zeitraums (Schuljahr 2015/16) nicht bei ihren Eltern, sondern in einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft in W... Unabhängig von dem melderechtlichen Status wäre für ein "Wohnen bei den Eltern" erforderlich, dass die Klägerin während des Schuljahres mit ihren Eltern bzw. mit dem jeweiligen in den Blick zu nehmenden Elternteil in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1980 - 5 C 48.79 - BVerwGE 61, 235; Senatsurteil vom 04.04.2017 - 12 S 2630/15 - juris Rn. 23), was unstreitig für Zeiten während des Schulbesuchs nicht der Fall war.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 LA 260/10

    Wohnen bei den Eltern bei Aufenthalt in der elterlichen Wohnung nur für die Dauer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BAföG (Urteile vom 13.4.1978 - V C 54.76 -, BVerwGE 55, 325, vom 16.12.1980 - 5 C 48.79 -, BVerwGE 61, 235, und vom 2.7.1981 - 5 C 90.79 - ebenso Rothe/Blanke, BAföG, Bd. 2, § 13 Rn. 5.1) setzt das Tatbestandsmerkmal "Wohnen bei den Eltern" voraus, dass eine tatsächliche Wohngemeinschaft zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt besteht, und verlangt zudem, dass das Zusammenwohnen ein "qualifizierendes Merkmal" aufweist, nämlich dass der Auszubildende, weil er noch in der Ausbildung ist, "regelmäßig sich in einem Zustand mannigfaltiger Abhängigkeiten von verschiedenartigen Zuwendungen befindet".
  • VG Mainz, 08.01.2015 - 1 K 726/14

    Kein erhöhtes BAföG für bei den Eltern wohnenden Studierenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 12 A 202/15

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für einen Auszubildenden hinsichtlich

  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2012 - 15 L 1396/11

    Bei den Eltern wohnen, typisierende Betrachtungsweise, Sozialhilfebezug

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 8 AS 367/05
  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13

    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 229/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht